# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Elektro-Service Süß GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Josef Süß, Gartenstraße 3, 94227 Zwiesel, Telefon 09922 802351, Fax 09922 802352, Mail info@elektroservice-suess.de (im Folgenden kurz Elektro-Service Süß GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall beleh-ren wir Sie hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Vertragsschluss
- Bestellungen des Kunden bei Elektro-Service Süß GmbH stellen lediglich ein Angebot an Elektro-Service Süß GmbH zum Abschluss eines Vertrages Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Elektro-Service Süß GmbH.
- Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich
- Die Annahme erfolgt durch Elektro-Service Süß GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
2. Lieferung
- Elektro-Service Süß GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
- Alle Preise verstehen sich in Euro MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
- Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektro-Service Süß GmbH
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elektro-Service Süß GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Elektro-Service Süß GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte wei- ter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Elektro-Service Süß GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Elektro-Service Süß GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Elektro-Service Süß GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Elektro-Service Süß GmbH unverzüglich zu
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließ- lich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Elektro-Service Süß GmbH ab, die diese Abtretung Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Elektro-Service Süß GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen von Elektro-Service Süß GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Elektro-Service Süß GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abneh-mer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu ertei-len. Elektro-Service Süß GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Elektro-Service Süß GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Elektro-Service Süß GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht
- Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Elektro-Service Süß GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Elektro-Service Süß GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
- Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kosten- grenzen
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
- Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leis- tungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
- Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veran- schlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu re- parierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparatur- auftrages umfasst waren.
- Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszu- stand zurückversetzt.
- Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Elektro-Service Süß GmbH kann bei Auftragserteilung eine an-gemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
- Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu
- Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Elektro-Service Süß GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
- Die Angaben von Elektro-Service Süß GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind un-verbindlich.
- In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwie- rigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen
Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
- Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden Wegen unwesent-licher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennba-rer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
7. erweitertes Pfandrecht
Elektro-Service Süß GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertra-ges in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend ge-macht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge-stellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Elektro-Service Süß GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elektro-Service Süß GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Elektro- Service Süß GmbH für diese Arbeiten. Das glei-che gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Elektro-Service Süß GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Elektro-Service Süß GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems bei-gelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zu-ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.